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   BGH, 17.01.1974 - II ZR 172/72   

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BGH, 17.01.1974 - II ZR 172/72 (https://dejure.org/1974,1959)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1974 - II ZR 172/72 (https://dejure.org/1974,1959)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1974 - II ZR 172/72 (https://dejure.org/1974,1959)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mangelbehebung - Seeuntüchtigkeit - Reiseantritt - Gefahreneintritt - Rechtzeitigkeit

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 473
  • VersR 1974, 483
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04

    Haftung des Verfrachters bei einer Havarie aufgrund Einschlafens des Wachhabenden

    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass zu der "Seetüchtigkeit" i.S. des § 559 Abs. 1 HGB neben der Seetüchtigkeit im engeren Sinne, d.h. der Tauglichkeit des Schiffskörpers, mit der konkreten Ladung auf der vorgesehenen Reise die Gefahren der See zu bestehen, soweit diese nicht von ganz ungewöhnlicher Art sind, auch die sogenannte Reisetüchtigkeit des Schiffes, d.h. seine gehörige Einrichtung, Ausrüstung, Bemannung und Verproviantierung (Seetüchtigkeit im weiteren Sinne) gehört (BGH, Urt. v. 17.1.1974 - II ZR 172/72, VersR 1974, 483; Rabe, Seehandelsrecht, 4. Aufl., § 559 Rdn. 6; Herber, Seehandelsrecht, 1999, S. 313 f.; Schaps/Abraham, Das Seerecht in der Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl., § 559 HGB Rdn. 1 und § 513 HGB Rdn. 3-5).

    Hieran würde es fehlen, wenn die rechtzeitige Behebung des Mangels aus objektiven oder subjektiven Gründen unwahrscheinlich ist, etwa weil der Wille der Schiffsführung zu bestimmten Maßnahmen von vornherein gefehlt hat (BGH VersR 1974, 483, 484).

  • BGH, 20.02.1995 - II ZR 60/94

    Freizeichnung von der Haftung für einen Ladungsschaden in der Binnenschiffahrt

    Im Urteil vom 17. Januar 1974 (I ZR 172/72, VersR 1974, 483) hat der Senat die anfängliche Seeuntüchtigkeit eines in Hamburg gestarteten Seeschiffs, das mit ungesicherten Lukendeckeln die winterlichen Ostsee befahren sollte, nicht daran scheitern lassen, daß der Mangel auf der Elbe und dem Nord-Ostsee-Kanal noch keine Gefahr begründete.
  • OLG Köln, 03.07.1998 - 3 U 105/93

    Ersatz eines Ladungsschadens beim Transport einer Ladung Kraftwerksfeinkohle auf

    Ein Schiff ist fahruntüchtig im Sinne der Rechtsprechung und Literatur, wenn ihm bereits bei Antritt der Reise die Fähigkeit fehlt, die geplante Reise gefahrlos durchzuführen (vgl. z.B.: BGH, LM § 8 BinnSchG Nr. 3; BGH, LM § 8 BinnSchG Nr. 4; BGH, VersR 1974, 483 f. (483) zur Seetüchtigkeit; Vortisch/Bemm, a.a.O., § 8 Rdnr. 5).
  • BGH, 11.07.1983 - II ZR 211/82

    Klage auf Schadensersatz wegen beschädigter Ladung gegen den Eigner und

    Ein Schiff ist nicht von Anfang an fahr- oder ladungsuntüchtig, wenn zu erwarten ist, daß der die Fahr- oder Ladungstüchtigkeit berührende Mangel bei gehöriger Bedienung des Schiffes vor Konkretisierung der Gefahr entdeckt und beseitigt wird (vgl. BGHZ 60, 39, 44 [BGH 14.12.1972 - II ZR 88/71] sowie Senatsurt. v. 17. Januar 1974 - II ZR 172/72, LM § 559 HGB Nr. 7 - VersR 1974, 483).
  • OLG Köln, 17.01.1984 - 3 U 100/82
    Fahruntüchtigkeit ist nämlich nicht gegeben, wenn zu erwarten ist, daß der Mangel der Fahrtüchtigkeit vor der Konkretisierung der Gefahr entdeckt und beseitigt werden wird (vgl. BGH VersR 83, 389; 74, 483).
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